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   LAG Düsseldorf, 16.03.2000 - 5 (3) Sa 20/00   

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https://dejure.org/2000,3776
LAG Düsseldorf, 16.03.2000 - 5 (3) Sa 20/00 (https://dejure.org/2000,3776)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.03.2000 - 5 (3) Sa 20/00 (https://dejure.org/2000,3776)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. März 2000 - 5 (3) Sa 20/00 (https://dejure.org/2000,3776)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,regelmäßige Arbeitszeit, Berücksichtigung von Überstunden

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 4 Abs. 1, 4 Abs. 1 a EFZG, § 2 Bezirks-manteltarifvertrag Güternahverkehr NRW
    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,regelmäßige Arbeitszeit, Berücksichtigung von Überstunden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung regelmäßig geleisteter Überstunden bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Berechnung der Entgeltfortzahlung nach der individuellen Arbeitszeit gerade des erkrankten Arbeitnehmers ; Regelmäßige Arbeitszeit als die vom Arbeitnehmer regelmäßig zu ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltfortzahlung: Berechnung - Begriff der regelmäßigen Arbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2000, 2103
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 03.05.1989 - 5 AZR 249/88

    Überstunden - Lohnfortzahlungszeitraum

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.03.2000 - 5 (3) Sa 20/00
    Der Begriff der Regelmäßigkeit setzt mithin eine gewisse Stetigkeit und Dauer voraus (BAG, Urteil vom 03.05.1989 - 5 AZR 249/88 - EzA § 2 LFZG Nr. 21).

    Indes ist gerade dies von der Rechtsprechung auch in der Vergangenheit so gesehen und akzeptiert worden (vgl.: BAG, Urteil vom 03.05.1989, a. a. O.).

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.03.2000 - 5 (3) Sa 20/00
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 18.02.1998 - 4 AZR 546/96 - AP Nr. 31 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG, Urteil vom 21.07.1993 - 4 AZR 468/92 - AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 546/96

    Tarifliche Regelung für übertarifliche Gehaltsbestandteile

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.03.2000 - 5 (3) Sa 20/00
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 18.02.1998 - 4 AZR 546/96 - AP Nr. 31 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG, Urteil vom 21.07.1993 - 4 AZR 468/92 - AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung).
  • LAG Düsseldorf, 03.02.2000 - 5 Sa 1766/99

    Entgeltfortzahlung: Berechnung der regelmäßigen Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.03.2000 - 5 (3) Sa 20/00
    Die erkennende Kammer hat bereits mit Urteil vom 03.02.2000 - 5 Sa 1766/99 - zu der hier zu diskutierenden Frage der Auslegung des § 4 Abs. 1 EFZG und des § 2 BZMTV Stellung genommen.
  • BSG, 25.06.1999 - B 7 AL 16/98 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Bemessungsrahmen - Bemessungsentgelt -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.03.2000 - 5 (3) Sa 20/00
    Mit regelmäßiger Arbeitszeit ist demnach die vom Arbeitnehmer regelgemäß zu leistende Arbeitszeit gemeint, die nicht nur unter besonderen Voraussetzungen und Umständen erbracht wird, sondern deren Erbringung vom Arbeitgeber normalerweise erwartet wird und deshalb als die gewöhnlich zu leistende anzusehen ist (BSG, Urteil vom 25.06.1999 - B 7 AL 16/98 R - n. v.).
  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 296/00

    Entgeltfortzahlung- regelmäßige Arbeitszeit

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. März 2000 - 5 (3) Sa 20/00 - wird in Höhe von 510, 38 DM zurückgewiesen.
  • LAG München, 26.09.2001 - 7 Sa 1081/00

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Überstunden als regelmäßige Arbeitszeit

    Diese richtet sich in erster Linie nach dem Arbeitsvertrag, kann sich aber auch aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder betrieblicher Übung ergeben (so zutreffend LAG Düsseldorf vom 16. Januar 2001 - 8 Sa 1457/00 - NZA-RR 01/363; vom 18. Mai 2000 - 5 Sa 215/00 - NZA-RR 00/538; vom 16. März 2000 - 5 (3) Sa 20/00 - EzA § 4 Entgeltfortzahlung Nr. 4a; vom 3. Februar 2000 - 5 Sa 1766/99 - BB 2000/936).
  • LAG München, 26.09.2001 - 7 Sa 1079/00

    Bemessung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ; Überstunden als regelmäßige

    Diese richtet sich in erster Linie nach dem Arbeitsvertrag, kann sich aber auch aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder betrieblicher Übung ergeben (so zutreffend LAG Düsseldorf vom 16. Januar 2001 - 8 Sa 1457/00 - NZA-RR 01/363; vom 18. Mai 2000 - 5 Sa 215/00 - NZA-RR 00/538; vom 16. März 2000 - 5 (3) Sa 20/00 - EzA § 4 Entgeltfortzahlung Nr. 4a; vom 3. Februar 2000 - 5 Sa 1766/99 - BB 2000/936).
  • LAG Hamm, 26.06.2001 - 11 Sa 1769/00

    Anspruch auf Entgeltfortzahlung

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